Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Gartenblick Autos UG, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter, mit Sitz in Hamburg (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber"). Der Vertrag kommt durch die Annahme eines verbindlichen Angebots oder den Beginn der Leistungserbringung zustande. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Leistungsumfang und Planung
Unsere Leistungen umfassen ausschließlich die im Angebot detailliert beschriebenen Arbeiten zur Gartengestaltung, einschließlich Raseninstallation, Terrassen- und Wegebau, saisonaler Pflege, Bepflanzung mit Bäumen und Stauden, Bewässerungssystemen sowie der individuellen Planung. Änderungen am Leistungsumfang während der Projektlaufzeit werden nur auf Basis eines schriftlichen Nachtrags abgerechnet. Wir haften nicht für Fehler in von Ihnen bereitgestellten Grundrissen oder Plänen.
3. Haftungsausschluss und Mängelansprüche
Die Haftung für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftungshöchstgrenze beträgt in solchen Fällen den vertragstypischen Schaden. Bei Naturereignissen wie Sturm, Starkregen oder Frost sind wir für Schäden an bepflanztem Gut nicht verantwortlich, sofern keine fehlerhafte Installation vorlag. Gewährleistungsansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
4. Datenschutz und personenbezogene Daten
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Weitere Informationen zur Art, zum Umfang und zum Zweck der Erhebung sowie Ihrer Rechte finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Wir nutzen Ihre Kontaktdaten ausschließlich zur Vertragserfüllung, Kontaktaufnahme bei Projektfragen und, mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis, für informative Newsletter über unsere Gartenpflege-Dienstleistungen.
5. Urheberrecht an Entwürfen
Alle von uns erstellten Gartengestaltungspläne, 3D-Visualisierungen, Pflanzlisten und technischen Zeichnungen bleiben geistiges Eigentum der Gartenblick Autos UG. Sie dürfen diese Materialien nur für den vereinbarten Verwendungszweck nutzen. Eine Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder Nutzung für andere Projekte ist ohne unsere schriftliche Genehmigung untersagt. Bei Kauf des fertigen Gartens gehen die Nutzungsrechte an den Entwürfen auf den neuen Eigentümer über.
6. Kündigung und Stornierung
Sie können den Vertrag vor Beginn der Arbeiten jederzeit unter Abzug eines angemessenen Stornierungsgebühren von maximal 15% des Vertragswerts kündigen, sofern keine spezifischen Materialbestellungen getätigt wurden. Nach Arbeitsbeginn ist eine fristlose Kündigung nur aus wichtigem Grund möglich. Haben wir Materialien bereits speziell angefertigt oder bestellt, sind Sie verpflichtet, diese Kosten zu erstatten. Termine werden nach Vereinbarung festgelegt und können bei höherer Gewalt verschoben werden.
7. Anwendbares Recht
Auf unsere Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Verträgen ist Hamburg, sofern Sie Kaufmann sind. Für Verbraucher gilt das Recht des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses haben.
8. Gewährleistung und Beschwerderecht
Wir gewähren für unsere handwerklichen Leistungen die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme. Bei Pflanzen gilt die Gewährleistung nur bei nachgewiesenen Fehlern im Lieferzustand oder der Pflanztechnik, nicht jedoch gegen natürliche Schwankungen im Wachstum. Sie haben das Recht, sich an die zuständige Verbraucherschützungsstelle zu wenden. Mängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, schriftlich mitzuteilen und durch Fotos zu dokumentieren.